Statuten - Auflösung des Vereins

 

VII.       Auflösung des Vereins

Art. 17     Auflösung

1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Vereinsversammlung erfolgen. Vier Fünftel der anwesenden  Aktivmitglieder müssen diesem Beschluss zustimmen.

2 Das verbleibende Vereinsvermögen kann nicht unter die Mitglieder verteilt werden. Es wird dem Gemeinderat zur Verwahrung abgegeben unter der Bedingung, das Kapital einem neuen, gleichartigen Gesangverein als Starthilfe zu übergeben.

Sollte innerhalb fünf Jahren kein neuer Verein gegründet werden, soll das Kapital der Schweizerischen Chorvereinigung zum Zweck der Jugendförderung übergeben werden.

 

Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die Vereinsversammlung vom  26.02.2014 in Kraft.

 

Oberämtler-Chor Hausen am Albis

Kontakt

Oberämtler-Chor

Eva Locher

Albisstrasse 22

8915 Hausen am Albis

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Wir sind immer auf der Suche nach neuen Sänger und Sängerinnen. Wenn du gerne singst, (auch wenn du meinst dass du das nicht kannst), dann komm doch einmal unverbindlich in eine Chorprobe. Wir proben jeweils am Mittwoch von 20.00 - 21.45 im Singsaal des Sekundarschulhauses in Hausen am Albis.

Anmelden kannst du dich via die Mail-Adresse info@chorhausenamalbis.ch