Statuten - Finanzen

 

V.          Finanzen

Art. 13     Finanzierung

1 Die Einnahmequellen des Vereins sind:

  • Mitgliederbeiträge von Aktivmitgliedern
  • Ertrag von Veranstaltungen
  • Sponsoringbeiträge
  • Spenden und Zuwendungen
  • Ertrag des Vereinsvermögens
  • Gönnerbeiträge

2 Die Beiträge der Aktivmitglieder werden jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt.

3 Kann ein Aktivmitglied aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Aus- oder Weiterbildung) den Beitrag nicht bezahlen, ist der Vorstand ermächtigt, den Mitgliederbeitrag während dieser Zeit zu reduzieren oder zu erlassen.

Art. 14     Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Die Beiträge der Mitglieder werden jährlich durch die Vereinsversammlung festgelegt.

Sie betragen jedoch höchstens CHF 150.-

Die Nachschusspflicht für Mitglieder wird ausgeschlossen.

Art. 15     Gemeinnützigkeit

1 Der Verein ist gemeinnützig. Alle Tätigkeiten, mit Ausnahme der musikalischen Leitung, werden ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

2 Auf Antrag des Vorstandes kann die Vereinsversammlung beschliessen, Spesen und/oder Sitzungsgelder zu entrichten.

Kontakt

Oberämtler-Chor

Eva Locher

Albisstrasse 22

8915 Hausen am Albis

Mitglied werden

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Sänger und Sängerinnen. Wenn du gerne singst, (auch wenn du meinst dass du das nicht kannst), dann komm doch einmal unverbindlich in eine Chorprobe. Wir proben jeweils am Mittwoch von 20.00 - 21.45 im Singsaal des Sekundarschulhauses in Hausen am Albis.

Anmelden kannst du dich via die Mail-Adresse info@chorhausenamalbis.ch