V. Finanzen
Art. 13 Finanzierung
1 Die Einnahmequellen des Vereins sind:
- Mitgliederbeiträge von Aktivmitgliedern
- Ertrag von Veranstaltungen
- Sponsoringbeiträge
- Spenden und Zuwendungen
- Ertrag des Vereinsvermögens
- Gönnerbeiträge
2 Die Beiträge der Aktivmitglieder werden jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt.
3 Kann ein Aktivmitglied aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Aus- oder Weiterbildung) den Beitrag nicht bezahlen, ist der Vorstand ermächtigt, den Mitgliederbeitrag während dieser Zeit zu reduzieren oder zu erlassen.
Art. 14 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die Beiträge der Mitglieder werden jährlich durch die Vereinsversammlung festgelegt.
Sie betragen jedoch höchstens CHF 150.-
Die Nachschusspflicht für Mitglieder wird ausgeschlossen.
Art. 15 Gemeinnützigkeit
1 Der Verein ist gemeinnützig. Alle Tätigkeiten, mit Ausnahme der musikalischen Leitung, werden ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
2 Auf Antrag des Vorstandes kann die Vereinsversammlung beschliessen, Spesen und/oder Sitzungsgelder zu entrichten.