Statuten - Mitgliedschaft

II.           Mitgliedschaft

Art. 3       Beitritt und Aufnahme

1 Aktivmitglieder

Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Vereinsversammlung.

2 Ehrenveteranen

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vorstandes. Die Ehrenveteranenschaft kann an Personen verliehen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Langjährige Mitglieder, in der Regel nach 15 Jahren, werden zu Ehrenveteranen ernannt.

Art. 4       Austritt

1 Aktivmitglieder

Der Austritt hat durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, in der Regel auf Ende eines Vereinsjahres, zu erfolgen.

Durch Beschluss der Vereinsversammlung können Aktivmitglieder ausgeschlossen werden, die den Interessen des Vereins zuwider handeln oder ohne triftige Gründe ständig den Proben und Anlässen fernbleiben.

Art. 5       Rechte und Pflichten

1 Aktivmitglieder sind stimmberechtigt.

Pflichten:

  • Beteiligung an musikalischer und gesellschaftlicher Tätigkeit des Vereins
  • Regelmässiger Probenbesuch
  • Entschuldigung bei Abwesenheit
  • Teilnahme an Vereinsanlässen
  • Teilnahme an Vereinsversammlungen
  • Bezahlung des Jahresbeitrages
  • Bei längerer Abwesenheit (Weiterbildung, Mutterschaft, etc.) schriftliche Mitteilung an den Vorstand

2 Ehrenveteranen geniessen Besuchervergünstigung an Konzerten. Sie haben an den Vereinsversammlungen beratende Funktion, aber kein Stimmrecht. Die Kombination Aktiv- und Ehrenveteran  ist möglich. Im Verein aktive Ehrenveteranen besitzen die Rechte der Aktivmitglieder.

Kontakt

Oberämtler-Chor

Eva Locher

Albisstrasse 22

8915 Hausen am Albis

Mitglied werden

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Sänger und Sängerinnen. Wenn du gerne singst, (auch wenn du meinst dass du das nicht kannst), dann komm doch einmal unverbindlich in eine Chorprobe. Wir proben jeweils am Mittwoch von 20.00 - 21.45 im Singsaal des Sekundarschulhauses in Hausen am Albis.

Anmelden kannst du dich via die Mail-Adresse info@chorhausenamalbis.ch