Statuten des Chors „Oberämtler-Chor Hausen am Albis“, in 8915 Hausen am Albis,

vom 15. Dezember 2010

I.             Name, Sitz und Zweck des Vereins

Art. 1       Name und Sitz

Der Oberämtler-Chor Hausen am Albis,  gegründet am 15.12.2010., mit Sitz in 8915 Hausen am Albis, ist  ein Verein nach Art. 60-79 ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2       Zweck

1 Den Chorgesang zu pflegen und durch Konzerte das kulturelle Leben zu bereichern, ist seine Hauptaufgabe. Daneben sollen die Nachwuchsförderung, die freundschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern und mit anderen Dorfvereinen gepflegt werden. Der Verein engagiert sich im kulturellen Leben der Region. Er betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

2 Durch regelmässige Proben, Veranstaltungen, Teilnahme an Gesangfesten, Sängerreisen und anderen geeigneten Massnahmen will der Chor den Vereinszweck erfüllen.

3 Der Verein ist Mitglied des Bezirksverbandes, sowie des Kantonalverbandes. Durch diese Mitgliedschaft ist er automatisch dem Dachverband der Schweizer Laienchöre, der Schweizerischen Chorvereinigung, angeschlossen.